Begründung: Das Erstgericht bewilligte über Antrag des Antragstellers die Einverleibung dessen Eigentumsrechtes an 83/1817tel der Liegenschaft EZ ***** sowie die Einverleibung der Löschung zweier Veräußerungsverbote und die Einverleibung eines Veräußerungsverbotes gemäß § 26 Abs. 1 WBFG 1954 zugunsten der Stadt Wien. Dagegen wies das Erstgericht das Mehrbegehren auf Einverleibung des Wohnungseigentums des Antragstellers an der Wohnung top Nr 8 der Stiege 1 der genannten Liegen... mehr lesen...