Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Kaufvertrag vom 12.10.2018 erwarb der Zweitbeschwerdeführer (BF2) 173/1011 Anteile (Eigentum an der Wohnung 7 und Einlagerungsraum 7) sowie 10/1030 Anteile (Eigentum am KFZ-Stellplatz 9) an der EZ XXXX KG XXXX XXXX . Der BF2 hat diese Anschaffung fremdfinanziert und dafür einer Bank (Erstbeschwerdeführerin, BF1) ein Pfandrecht iHv € 175.000,00 eingeräumt. Gemäß Pfandurkunde vom 17.10.2018/24.10.2018 dienen zur Sicherstellung dieses ... mehr lesen...