Begründung: Das Erstgericht hat das Einverleibungsbegehren der Antragsteller mit der
Begründung: abgewiesen, daß sich aus dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen ein der Liegenschaftsverkäuferin bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auferlegtes Veräußerungs- und Belastungsverbot ergebe. Mittlerweile sei dieses Verbot zwar gelöscht, weil die Verkäuferin das 25. Lebensjahr vollendete; zur Verbücherung des schon vorher abgeschlossenen Kaufvertrages reiche jedoch die nochmalige... mehr lesen...