Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund des Bestandvertrages vom 7.5.1987, des Nachtrages hiezu (Superädifikatsvertrag) vom 12.7./24.7.1989, der Vorrangeinräumungserklärung vom 5.1./30.3.1989 sowie der Erklärung vom 10.4.1989 folgende Grundbuchseintragungen bzw Urkundenhinterlegungen: 1.) Die Einreihung des Bestandvertrages und des Nachtrages in die Sammlung der gerichtlich hinterlegten und eingereihten Urkunden zur Ersichtlichmachung eines Bauwerkes auf dem Grundstück *... mehr lesen...