Die kreditgebende Beschwerdeführerin und die Liegenschaftseigentümer Paul S sen., Paul S jun. und Maria S errichteten am 30. September/8. Oktober 1999 eine Pfandrechtsurkunde. Darin heißt es: "Geschäftsverbindung Der Kreditgeber steht mit dem Kreditnehmer Paul S... + Co... in ständiger Geschäftsverbindung, in deren Rahmen er Kredite und Darlehen einräumt, so mit Urkunde vom 17.09.1999, 17.09.1999, 17.09.1999, 17.09.1999, 17.09.1999, 17.09.1999, 17.09.1999, 17.09.1999. S... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GBG 1955 §105;GBG 1955 §107 Abs1;GBG 1955 §15 Abs1;GGG 1984 TP9 Anm7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0636 E 9. November 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Befreiungsvorschrift der Anm 7 zur TP 9 GGG bezieht sich ohne weitere Voraussetzungen auf die Einverleibung (Vormerkung) einer Simultanhypothek und stellt insb nicht darauf ab, ob ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und der ebenfalls vorgelegten Kopie der Pfandurkunde vom 4. August 1999 ergibt sich folgendes: Auf Grund der Pfandurkunde vom 4. August 1999 war zur Tz 4861/99 über Antrag der Erstbeschwerdeführerin auf einer ihrer in der Pfandurkunde genannten Liegenschaften zugunsten der Zweitbeschwerdeführerin ein Pfandrecht zur Sicherstellung aller Ansprüche bis zum Höchstbetrag von S 400 Millionen einverlei... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GBG 1955 §105;GBG 1955 §107 Abs1;GBG 1955 §15 Abs1;GGG 1984 TP9 Anm7;
Rechtssatz: Die Befreiungsvorschrift der Anm 7 zur TP 9 GGG bezieht sich ohne weitere Voraussetzungen auf die Einverleibung (Vormerkung) einer Simultanhypothek und stellt insb nicht darauf ab, ob im Grundbuch die Anmerkung der Simultanhaftung vorgenommen wird bzw bereit... mehr lesen...