Entscheidungen zu § 11 Abs. 2 EKHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-31 von 31

RS OGH 1967/5/11 2Ob82/67, 1Ob246/72, 8Ob151/74, 2Ob274/74, 8Ob244/75 (8Ob245/75), 2Ob106/76, 8Ob109

Norm: EKHG §9 AEKHG §11 Abs2 A
Rechtssatz: Die Unabwendbarkeit eines Ereignisses im Sinne des § 9 EKHG setzt voraus, dass Betriebsunternehmer und Betriebsgehilfen jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben und dass das Unfallsgeschehen auch bei Anwendung äußerster und nach den Umständen möglicher Sorgfalt nicht zu vermeiden war. Entscheidungstexte 2 Ob 82/67 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1967

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