Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Angeklagte Alfons N***** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 1, 86 StGB (I.1.) und der Angeklagte Klaus Michael B***** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 83 Abs 1, 86 StGB (II.1.) sowie des Vergehens (richtig: der Vergehen) nach § 27 Abs 1 (ergänze: erster, zweiter und sechster Fall) SMG (II.2.) schuldig erkannt. Danach haben, soweit... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B4StGB §90
Rechtssatz: Das sogenannte Eigenverantwortlichkeitsprinzip oder Autonomieprinzip, wonach bei einverständlicher Fremdverletzung der Täter durch die Einwilligung des Verletzten gerechtfertigt ist und somit die objektive Erfolgszurechnung ausgeschlossen wird, kommt jedenfalls nicht zum Tragen, wenn der Täter gegenüber dem Tatopfer über ein überlegenes Sachwissen verfügt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B4StGB §90
Rechtssatz: Die Einwilligung rechtfertigt - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - den Täter, wenn der Träger des geschützten Rechtsgutes entweder in den Verletzungserfolg eingewilligt, also die Rechtsgutbeeinträchtigung als solche zugelassen hat, oder wenn er in die gefährliche Handlung eingewilligt und damit ein bestimmtes Risikoniveau der für seine Güter riskanten Handlung zugelassen hat. In beiden Fällen unterl... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B4StGB §90
Rechtssatz: Eine rechtswirksame Einwilligung muß vor oder spätestens bei der Tat vorliegen, eine nachträgliche Billigung genügt nicht. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 12 Os 121/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0089568 Dok... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 HStGB §90
Rechtssatz: Eingriffe, die zu anderen als Heilzwecken die Zeugungsunfähigkeit des Mannes bewirken, sind nach dem § 152 StG (nunmehr §§ 83, 84 StGB) zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Os 1070/33 Entscheidungstext OGH 08.05.1934 5 Os 1070/33 Veröff: SSt 14/47 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 HStGB §90
Rechtssatz: Ärztliche Eingriffe zu Heilzwecken sind nicht rechtswidrig, daher nicht nach dem § 152 StG (nunmehr §§ 83, 84 StGB) zu beurteilen. Entscheidungstexte 5 Os 1070/33 Entscheidungstext OGH 08.05.1934 5 Os 1070/33 Veröff: SSt 14/47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1934:... mehr lesen...