Begründung: Am 8. 3. 2000 kam es gegen 4.15 Uhr in der Früh auf der Schipiste "Mittelabfahrt" im Schigebiet S***** zu einem schweren Unfall, als Michael M***** vor Beginn des Abschleppens eines "Ski-Doo" (Motorschlitten) mit Hilfe eines Pistengerätes, dessen Halterin die Zweitbeklagte und dessen Lenker der Erstbeklagte war, ausrutschte und mit dem linken Bein in die laufende Schneefräse des stehenden Pistengerätes geriet. Sowohl M***** als auch der Erstbeklagte waren bei der Zweit... mehr lesen...