Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Oktober 1954 geborene Gerüster Walter A des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 4 StGB (in Verbindung mit dem § 3 Abs. 2 StGB), schuldig erkannt und gemäß § 88 Abs. 4 StGB unter Anwendung des § 37 StGB zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 120 S, im Nichteinbringungsfall zu 4 Monaten Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Nach den - kurz zusammengefaßt wiedergegebenen - wesentlichen Urteilsfests... mehr lesen...