Gründe: Rechtliche Beurteilung Goran K*** war bereits im ersten Rechtsgang mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 8.April 1987, GZ 11 Vr 4275/86-26, unter anderem schuldig erkannt worden, am 10.Dezember (im nunmehr angefochtenen Urteil zufolge eines offenkundigen Schreibfehlers: 10.Feber) 1986 in Graz gewerbsmäßig versucht zu haben, in fünf an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel verübten Angriffen fremde bewegliche Sachen unbekannten... mehr lesen...