Gründe: Infolge Antrags der Staatsanwaltschaft St. Pölten vom 10.Dezember 1980 auf verantwortliche Abhörung des Felix A gemäß § 38 Abs. 3 StPO wegen des Verdachts des Vergehens nach §§ 15, 162 Abs. 1 und 2 StGB, begangen durch Verbringen eines am 13.Juni 1979 zu 1 E 658/79 des Bezirksgerichts Neulengbach gepfändeten Reitpferds (Bleistiftwert 22.000 S) und eines mitgepfändeten Sattels mit Zaumzeug (Bleistiftwert 6.000 S) aus dem Reitstall Tannenhof in Maria Anzbach in einen Reitstall... mehr lesen...