Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Linz vom 23. Oktober 2007, GZ 25 Hv 84/07a-19, wurde Astrit B***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von fünfzehn Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs 3 StGB wurde der Vollzug eines Teils dieser Freiheitsstrafe im Ausmaß von 10 Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedin... mehr lesen...