Gründe: Mit (unbekämpft in Rechtskraft erwachsenem und gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichts St. Pölten vom 26. Mai 2003, GZ 14 Hv 65/03h-17, wurde Rene K***** der Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren nach § 208 StGB (idF vor BGBl I 2004/15) und der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit seit 17. August 2005 rec... mehr lesen...