IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A, vertreten durch B, C, D, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 3. Juni 2019, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Tierschutzgesetz (TSchG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 VwGVG als unbegründet abgewiesen. 2. Die Beschwerdeführerin hat gemäß § 52 Abs. 1 und 2 V... mehr lesen...