Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 15.April 1936 geborene Beamte der Heeresverwaltung Josef A, die am 7.April 1957 geborene Vertragsbedienstete Heidemarie B, der am 2.Mai 1940 geborene Versicherungsangestellte Benno C und der am 10.November 1938 geborene Versicherungsdirektor Walter D des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach dem § 310 Abs. 1 StGB. (B, C und D als Beteiligte nach den §§ 12 /dritter Fall /, 14 Abs. 1 StGB.) schuldig erkannt und hiefür zu ... mehr lesen...