Norm: StGB §72StGB §290 Abs2StPO §152 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Ehegattenverhältnis und Schwägerschaftsverhältnis ist - anders als nach der allgemeinen Regel des § 72 StGB, aber ebenso wie beim Aussagenotstand, § 290 Abs 2 StGB - auch dann noch zu berücksichtigen, wenn die Ehe nicht mehr besteht. Entscheidungstexte 13 Os 86/80 Entscheidungstext OGH 03.07.1980 13 Os 86/80 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z. 1 StGB. und des Vergehens der vorsätzlichen Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 20.Dezember 1978 seine Ehegattin Anna A mit Gewalt und durch gefährliche Drohung mit dem Tod zur Übergabe von 170.000 S Bargeld zu nötigen trachtete, wobei er mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Genötigten unrechtmäßig zu bereic... mehr lesen...