Norm: StGB §282a Abs2
Rechtssatz: Bloße Sympathiebekundungen für eine terroristische Vereinigung erfüllen nicht die Voraussetzungen des Gutheißens zumindest einer konkreten terroristischen Straftat im Sinn des § 278c Abs 1 Z 1 bis 9 oder 10 StGB. Entscheidungstexte 14 Os 76/17h Entscheidungstext OGH 03.10.2017 14 Os 76/17h Beisatz: Hier: Posieren mit einer IS?Flagge. (T1) ... mehr lesen...