Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden drei türkische Staatsbürger, nämlich die (nach: hier eigenen Angaben) am 1. Mai 1948 geborene Saabahat A und deren beide Stiefbrüder, der am 1. Jänner 1956 geborene Resat B und der am 1. Jänner 1954 geborene Suat B sowie weiters der am 25. Juni 1957 geborene österreichische Staatsbürger Peter C des teils versuchten, teils vollendeten Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG, § 15 StGB (Pkt I des Urteilssatzes), des Finanzvergehens der Abgabe... mehr lesen...