Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 36-jährige türkische Staatsangehörige Abdulkadir A des (versuchten) Verbrechens nach §§ 12, 15 StGB., 6 Abs. 1 SuchtgiftG. (als Beteiligter) und des Finanzvergehens des (versuchten) Schmuggels nach §§ 11, 13, 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a und b FinStrG. (gleichfalls als Beteiligter) schuldig erkannt und hiefür nach dem zweiten Strafsatz des § 6 Abs. 1 SuchtgiftG. zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 6 1/2 (sechseinhalb) Jahren sowie ... mehr lesen...