Gründe: Dem Schuldspruch zufolge liegt als Verbrechen wider die Volksgesundheit nach dem § 6 Abs. 1 SGG. (alte Fassung) zur Last: 1. Dem am 29.Juni 1950 geborenen beschäftigungslosen Elektromechaniker Franz A a) die Ausfuhr von 1,5 kg Heroin aus der Türkei, dessen Einfuhr (nach Durchfuhr durch Österreich) nach Frankreich und dessen Weitergabe in Frankreich im Dezember 1979 sowie b) der Verkauf von zumindest 300 g und die schenkungsweise Überlassung von weiteren 3 g Heroin an den Ers... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Juni 1952 geborene Vertreter Günther A im Punkt I des Urteilsspruchs des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG. schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom Oktober bis Dezember 1975 in Gmunden und an anderen Orten vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift in solchen Mengen in Verkehr setzte, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ent... mehr lesen...