Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.November 1961 geborene landwirtschaftliche Lehrling Martin A des Vergehens der versuchten Täuschung nach den §§ 15, 108 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 28.März 1978 in Sparbach und Schoberdorf im bewußten Zusammenwirken mit seiner abgesondert verfolgten Mutter Maria A dadurch, daß er die nicht dafür ausgegebene amtliche Kennzeichentafel N 50.794 auf einen nicht betriebssicheren, nicht haftpflichtversicherten und demgemäß a... mehr lesen...