IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat durch seine Richterin Dr. Elisabeth Reitter über die Beschwerde der S B, geb x, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. A M, x, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 31. März 2016, VetR01-509-2016, wegen des Verbots der Haltung von Tieren, nach Ergehen einer Beschwerdevorentscheidung vom 19. Mai 2016, GZ: VetR01-509-2016, und nach Stellung eines Vorlageantrags vom 13. Juni 2016 zu Recht e r... mehr lesen...