Norm: StGB §20a Abs3StPO §443 Abs2StPO §444 Abs1StPO §444a
Rechtssatz: Zur Geltendmachung des - der richterlichen Ermessensbeurteilung entzogenen - Abschöpfungshindernisses einer eine Million Schilling nicht übersteigenden tatbedingten Bereicherung steht dem abschöpfungsbetroffenen Unternehmen auch das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde offen. Entscheidungstexte 12 Os 152/95 Ents... mehr lesen...