Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Disziplinarkommission: 1.1. Der XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Berufsunteroffizier des österreichischen Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war XXXX , wo als Kommandant XXXX eingeteilt war. 1.2. Mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 18.06.2013, 14 Hv 114/12m, wurde der Beschwerdeführer schuldig gesprochen (anonymisiert): "er hat in Klage... mehr lesen...