Gründe: Der Orthopädist und Kaufmann Walter C*** wurde des Verbrechens der versuchten betrügerischen Krida nach §§ 15, 156 Abs. 1 StGB. (A), sowie der Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB. (B), der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2 StGB. (C), des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. (D) und der Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs. 1 StGB. (E) schuldig erkannt und hiefür zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Danach hat er in Salzbur... mehr lesen...