Gründe: Der am 1. Jänner 1950 geborene, seit Jahren in Österreich arbeitende türkische Staatsangehörige Cemal A wurde des Verbrechens des Geldwuchers nach § 154 Abs 1 und 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er von 1981 bis 1983 in Bludenz gewerbsmäßig in acht - im Urteil näher bezeichneten - Fällen die Zwangslage oder den Leichtsinn anderer in Österreich lebender türkischer Gastarbeiter dadurch ausgebeutet, daß er sich für die Gewährung von Darlehen oder für die Stundung der Rückza... mehr lesen...