Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes St. Veit/Glan vom 28. November 1977, GZ. U 341/77-13, wurde der am 6. Mai 1928 geborene Landwirt Theobald A des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle zu einer - gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 50 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt. Es liegt... mehr lesen...