Norm: StGB §132
Rechtssatz: Daß ein einzelner Telephonapparat als Anlage im Sinne des § 132 StGB angesehen werden kann, kann weder den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage noch dem Justizausschußbericht entnommen werden (ob er es ist, blieb in der Entscheidung offen). Entscheidungstexte 13 Os 72/76 Entscheidungstext OGH 21.12.1976 13 Os 72/76 Veröff: SSt 47/83 = JBl... mehr lesen...