Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Jennersdorf vom 29. Juni 1978, GZ. U 101/78-31, wurde Dipl. Ing. Paul A des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 14. Juli 1977 in Güssing dem Privatankläger Dipl. Ing. Reinhard B bei einer Überprüfung des dortigen landwirtschaftlichen Betriebsreferates der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, deren Angestellte sie beide waren, den Prüfern gegenüber Manipulationen bei der Verrechnung von Deput... mehr lesen...