Entscheidungsgründe: Die Beklagte nahm am 9. 4. 2002 ein Anbot der Klägerin über den käuflichen Erwerb eines Fertigteilhauses an und fertigte am 10. 4. 2002 einen Bauträgervertrag über die "Lieferung und Herstellung eines Einfamilienhauses". Mit ihrem Telefax vom 13. 4. 2002 kündigte die Beklagte den Bauträgervertrag und die Annahmeerklärung "aus nicht vorhersehbaren privaten und damit auch verbundenen finanziellen Problemen". Die Beklagte könne aus gesundheitlichen Gründen keine ... mehr lesen...
Norm: BTVG §5
Rechtssatz: Das Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen hat der Erwerber zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 85/04z Entscheidungstext OGH 26.08.2004 6 Ob 85/04z Veröff: SZ 2004/132 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119293 Dokumentnummer JJR_2... mehr lesen...