Norm: AnfO §5
Rechtssatz: Unter "Einzelverkäufen" im Sinne des § 5 AnfO ist nur der Verkauf von Einzelsachen zu verstehen und nicht der Verkauf ganzer Warenpakete oder der Verkauf en gros. Entscheidungstexte 3 Ob 51/67 Entscheidungstext OGH 14.06.1967 3 Ob 51/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS00502... mehr lesen...