Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er ist (seit mehr als 10 Jahren) an der Hauptschule 1 in P tätig. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 22. Dezember 1997 hat die belangte Behörde einen Beschluss mit folgendem Spruch: gefasst: "Gegen Herrn Hauptschuloberlehrer V, Hauptschule 1, P, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 1 (§ 17 Abs.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §123 impl;LDG 1984 §78 Abs1;LDG 1984 §92 Abs1;LDG 1984 §92;
Rechtssatz: Für die Einleitung des Disziplinarverfahrens reicht es aus, wenn genügend Verdachtsgründe gegen den Beamten (Landeslehrer) vorliegen, welche die Annahme einer Dienstpflichtverletzung rechtfertigen. Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen... mehr lesen...