Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 22. Juni 2005, Zl. 2002/09/0007, zu verweisen. Über den Beschwerdeführer, der als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol steht, wurde - kurz zusammengefasst - mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 31. Mai 2001 (Datum der schriftlichen Ausfertigung) wegen insgesamt elf Dienstpflicht... mehr lesen...