1 Mit Bescheid der Bildungsdirektion Kärnten vom 19. April 2019 wurde die Revisionswerberin gemäß § 26b Abs. 5 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG 1984) von ihrer Funktion als Schulleiterin der Neuen Mittelschule F (NMS) abberufen, weil sie sich auf ihrem Arbeitsplatz nicht bewährt habe. Weiters wurde die aufschiebende Wirkung dieser Entscheidung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen. Gestützt wurde die Abberufung im Wesentlichen auf ein gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz (Sch... mehr lesen...