Die Beschwerdeführerin steht als Oberlehrerin für Werkerziehung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Ihre Dienststelle ist die Allgemeine Sonderschule XY. Bis 8. April 1991 war die Beschwerdeführerin im Anschluß an einen Mutterschaftskarenzurlaub im Karenzurlaub. Mit Eingabe vom 26. Februar 1991 ersuchte die Beschwerdeführerin um Gewährung einer Teilbeschäftigung im Ausmaß von 10 Wochenstunden bis auf weiteres. Der Bezirksschulrat XY legte dieses A... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §6 Abs1GehG 1956 §6 Abs3LDG 1984 §115 Abs1
Rechtssatz: Durch die Änderung der Wochenstundenzahl (hier: von 10 auf 14) ist nur eine Änderung des Monatsbezuges eingetreten und nicht der Anspruch durch Dienstantritt erst begründet worden, sodaß die Anwendung des § 6 Abs 1 GehG schon aus diesem Grund ausgeschlossen ist. Schlagworte ... mehr lesen...