Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bf. reichte als Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1221 der KG W mit dem Haus Z, eine Abgabenerklärung zur Feststellung des Einheitswertes bebauter Grundstücke ein, in der sie das Grundstück als "sonstig bebautes Grundstück" bezeichnete. Mit dem Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid vom 1. Jänner 1973 mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1974 vom 22. Feber 1974 stellte das Finanzamt Graz-Stadt (insbesondere) die Art des Grundstücks als Einfamilienhaus und d... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht33/01 Bewertungsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §53BewG 1955 §55 Abs1FinStrG §251
Rechtssatz: Bewertungsgesetz 1955; Ermittlung des Einheitswertes, insbesondere gemäß §§10 Abs2, 53 und 55 Abs1; zulässige Heranziehung der Kaufpreise von Nachbargrundstücken zu Vergleichszwecken; keine Denkunmöglichkeit, keine Willkü... mehr lesen...