Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B 1532-1534/92 Beschwerden gemäß Art144 B-VG gegen Vermögensteuerbescheide anhängig, mit denen Aktien der Beschwerdeführer mit dem zum Stichtag gemäß §71 Bewertungsgesetz 1955 ermittelten Wert anstelle des durch Kursverfall erheblich beeinträchtigten Wertes der Aktien zum Zeitpunkt der Vermögensteuerpflicht bewertet wurden. Die Beschwerdeführer machen in ihren Beschwerden ua. geltend, daß sie durch die Anwendung des §71... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht33/01 Bewertungsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBewG 1955 §13BewG 1955 §14BewG 1955 §21BewG 1955 §69BewG 1955 §71VermögensteuerG 1954 §13VermögensteuerG 1954 §14
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung des Ausschlusses von Neuveranlagungen
und Nachveranlagungen zur Vermögensteuer bei Wertpapieren angesichts
der grundsätzlichen Berücksichtigung wesentlicher Wertänderungen
bei sonstigen Vermögenswerten; keine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die Finanzlandesdirektion (FLD) für Wien, NÖ und Bgld. erhöhte gemäß ArtII Abs1 des Bewertungsänderungsgesetzes 1979, BGBl. 318 (BewÄG 1979), mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 6. April 1984 für den E und L Z gehörenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in der KG Altenreith den zum 1. Jänner 1983 geltenden, nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. 148 (BewG), ermittelten Einheitswert in der Höhe von 79000 S mit Wirks... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht33/01 Bewertungsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5BewertungsänderungsG 1979 ArtII Abs1BewG 1955 §21
Rechtssatz: BewertungsänderungsG 1979; keine Bedenken gegen ArtII Abs1; Erhöhung des am Ertragswert orientierten Einheitswertes land- und forstwirtschaftlichen Vermögens um 5 vH nicht unsachlich, da kein Überschreiten des rechtspolitischen Gestaltungsfr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die beschwerdeführende Verlagsanstalt T. Ges. m. b. H ist alleinige Gesellschafterin der M. Verlagsgesellschaft m. b. H. Letztere Gesellschaft ist ihrerseits mit 15% an der T. Gesellschaft m. b. H (300.000,- S vom Stammkapital) beteiligt. Bei einer in der Zeit vom 12. Feber bis 15. März 1968 bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Betriebsprüfer fest, daß im Prüfungszeitraum (1. Jänner 1963 bis 1. Jänner 1967) das Erbschaft... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBewG 1955ErbschaftssteueräquivalentG §4 Abs1ErbschaftssteueräquivalentG §4 Abs3
Rechtssatz: Erbschaftssteueräquivalentgesetz; keine Bedenken gegen §4 Abs1; keine Gleichheitsverletzung Entscheidungstexte B 331/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 14.12.1981 B 331/78 ... mehr lesen...