Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem gemäß Art144 B-VG vor dem Verfassungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Einheitswert des Betriebsvermögens des Beschwerdeführers zum 1. Jänner 1989 festgesetzt. Dem Antrag des Beschwerdeführers, bei der Festsetzung des Einheitswerts die auf offene Forderungen entfallende, noch nicht fällige Umsatzsteuer als Schuldposten abzusetzen, wurde keine Folge gegeben. Durch diesen Bescheid erachtet sich der Beschwerdeführer in seinem verfass... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht33/01 Bewertungsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBewG 1955 §14 Abs1BewG 1955 §64 Abs2UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Nichtberücksichtigung
einer mit Gewißheit eintretenden Umsatzsteuerschuld bei der
Festsetzung des Einheitswertes eines Betriebsvermögens; keine
sachlich gerechtfertigte Differenzierung zwischen sollbesteuerten
und istbesteuerten Unternehmern;... mehr lesen...