Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B 1532-1534/92 Beschwerden gemäß Art144 B-VG gegen Vermögensteuerbescheide anhängig, mit denen Aktien der Beschwerdeführer mit dem zum Stichtag gemäß §71 Bewertungsgesetz 1955 ermittelten Wert anstelle des durch Kursverfall erheblich beeinträchtigten Wertes der Aktien zum Zeitpunkt der Vermögensteuerpflicht bewertet wurden. Die Beschwerdeführer machen in ihren Beschwerden ua. geltend, daß sie durch die Anwendung des §71... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht33/01 Bewertungsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBewG 1955 §13BewG 1955 §14BewG 1955 §21BewG 1955 §69BewG 1955 §71VermögensteuerG 1954 §13VermögensteuerG 1954 §14
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung des Ausschlusses von Neuveranlagungen
und Nachveranlagungen zur Vermögensteuer bei Wertpapieren angesichts
der grundsätzlichen Berücksichtigung wesentlicher Wertänderungen
bei sonstigen Vermögenswerten; keine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Ein Berufungssenat der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat mit Berufungsbescheid vom 14. Mai 1987, Z6/2-2074/3/87, die Berufungen der Neusiedler AG gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, betreffend den Einheitswert, die Vermögensteuer und das Erbschaftssteueräquivalent ab dem 1. Jänner 1983, 1. Jänner 1984 und 1. Jänner 1985 als unbegründet abgewiesen, der Berufung gegen den Bescheid betreffend Ein... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht33/01 Bewertungsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / SachentscheidungB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5BewG 1955 §6 Abs1BewG 1955 §13BewG 1955 §64 Abs1AngG §23 Abs7
Leitsatz: Nichtanerkennung von Abfertigungsrücklagen und
Pensionsrückstellungen als vom Rohvermögen abzugsfähige Schulden;
keine gleichheitswidrige Gesetzesauslegung bei der
Berücksichtigung vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die beschwerdeführende Verlagsanstalt T. Ges. m. b. H ist alleinige Gesellschafterin der M. Verlagsgesellschaft m. b. H. Letztere Gesellschaft ist ihrerseits mit 15% an der T. Gesellschaft m. b. H (300.000,- S vom Stammkapital) beteiligt. Bei einer in der Zeit vom 12. Feber bis 15. März 1968 bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Betriebsprüfer fest, daß im Prüfungszeitraum (1. Jänner 1963 bis 1. Jänner 1967) das Erbschaft... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBewG 1955ErbschaftssteueräquivalentG §4 Abs1ErbschaftssteueräquivalentG §4 Abs3
Rechtssatz: Erbschaftssteueräquivalentgesetz; keine Bedenken gegen §4 Abs1; keine Gleichheitsverletzung Entscheidungstexte B 331/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 14.12.1981 B 331/78 ... mehr lesen...