Entscheidungen zu § 13 Abs. 3 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/14 89/15/0003

Gesellschafter der "T-GmbH" waren bis zum Jahre 1979 die Ehegatten Dr. CN und Dr. WN. Das (voll eingezahlte) Stammkapital betrug S 100.000,--; davon entfielen ein Geschäftsanteil von S 96.000,-- auf Dr. CN und ein Geschäftsanteil von S 4.000,-- auf Dr. WN. Am 21. Dezember 1979 übertrug - im Zusammenhang mit einem Vergleich im Scheidungsverfahren - Dr. CN ihren Geschäftsanteil im Nominale von S 96.000,-- um den Abtretungspreis von S 1,-- an den Rechtsfreund des Dr. WN, RA Dr. S. Der Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.01.1991

RS Vwgh 1991/1/14 89/15/0003

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §189;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §13 Abs3;BewG 1955 §75; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/15/0004
Rechtssatz: Die Bewertung der Beteiligung des einzelnen Gesellschafters hat in dessen Besteuerungsverfahren und nicht im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Festst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1991

RS Vwgh 1987/3/4 86/13/0045

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0220 E 20. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Unter Berufung auf § 13 Abs 3 BewG kann wohl ein "Paketzuschlag", niemals aber ein Abschlag vorgenommen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986130045.X01 Im RIS seit 14.01.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1987

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