Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Geschäftsfrau Serafine A und die Angestellte Hermine B des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. b, Abs. 3 lit. a und b, 13 Abs. 1 und 11 FinStrG schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben die Geschwister Serafine A als geschäftsführende Gesellschafterin und Hermine B als Prokuristin (und Kommanditistin) der Weingroßhandlung Serafin... mehr lesen...
Norm: BewG 1955 §10FinStrG §19 Abs2FinStrG §234
Rechtssatz: Es kommt bei Lösung der Frage, ob für einen an sich dem Verfall unterliegenden Gegenstand an Stelle des Verfalles auf Bezahlung eines Geldbetrages zu erkennen ist, weil im Zeitpunkt des Strafausspruches feststeht, daß der Verfall unvollziehbar wäre, nicht darauf an, ob die Verwertung eines für verfallen zu erklärenden Gegenstandes sachlich und rechtlich möglich gewesen wäre. Wie sich a... mehr lesen...