Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) schloss am XXXX 2015 als Käufer einen Kaufvertrag über XXXX Anteile an der Liegenschaft XXXX XXXX , mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. XXXX , Haus XXXX , verbunden ist. Der Vertrag lautet auszugsweise: „ […] 1. […] Im Lastenblatt dieser Liegenschaft sind derzeit einverleibt: […]Unter C-LNr 3a aufgrund des Schuldscheines und der Pfandurkunde vom XXXX das Pfandrecht für die Darlehensforde... mehr lesen...