Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Dienstrechtsmandat vom 23.08.2017 wurde dem Beschwerdeführer für seine vorübergehende Verwendung als „RefLtr & stvG3“ beim Kommando Logistik, Arbeitsplatz Pos.Nr. 060, Verwendungsgruppe MBO 2, Funktionsgruppe 7, für die Zeit vom 01.03.2017 bis 31.08.2017 eine nicht ruhegenußfähige Funktionsabgeltung im Ausmaß eines halben Vorrückungsbetrages seiner Verwendungsgruppe bemessen. 2. In seiner am 06.09.2017 fristgerecht erhobenen Vorstell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz „BF“ genannt) steht in einem öffentliche-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und seine Planstelle befindet sich innerhalb des Ressorts der Landesverteidigung. Seine Verwendung ist auf einem Arbeitsplatz mit der Wertigkeit M BO 1, Funktionsstufe 6. Er ist Leiter der Abteilung Logistische Unterstützung. Mit Schreiben der belangten Behörde (idF kurz „belBeh“ genannt) wurde der BF ab dem XXXX 2017 „bis läng... mehr lesen...