Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht als Professorin in Ruhe in einem öffentlichen-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Bis zu ihrer Ruhestandsversetzung stand sie an der Pädagogischen Hochschule Tirol in Verwendung, wo sie mit der Funktion einer Institutsleiterin für Berufspädagogik betraut war. 2. Mit Erledigung vom 23. September 2009 hatte der damalige Rektor der Pädagogischen Hochschule Tirol den "InstitutsleiterInnen, Servicestellenl... mehr lesen...