Begründung: I. 1. Der Kläger ist a.o. Universitätsprofessor an der juridischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz. Er ist mit 1. Jänner 1996 in die letzte Gehaltsstufe (15) des für a.o. Universitätsprofessoren gemäß §48 Abs1 GehaltsG 1956 geltenden Gehaltsschemas vorgerückt. 2. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage gegen den Bund begehrt der Kläger die Bezahlung von ATS 3.641,-- (brutto) samt 4 v.H. Zinsen seit 3. Jänner 1998 (gemeint anscheinend seit 1. Mär... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art137 / BescheidB-VG Art137 / LiquidierungsklageBDG 1979 §247e Abs3GehG 1956 §48 Abs1UOG 1993 §21
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund auf Auszahlung eines
besoldungsrechtlichen Anspruchs eines Universitätsprofessors; keine
bloße Liquidierung von Bezügen angesichts der strittigen Rechtsfrage
der Anwendbarkeit des neu geschaff... mehr lesen...