Der Beschwerdeführer steht als ordentlicher Universitätsprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er gehört dem Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität X an. Die Ernennung zum ordentlichen Universitätsprofessor durch den Bundespräsidenten wurde dem Beschwerdeführer mit folgender nicht als Bescheid bezeichneter Erledigung der belangten Behörde vom 30. August 1989 zur Kenntnis gebracht: "De... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: DVG 1984 §10;GehG 1956 §48 Abs4;GehG 1956 §52 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine gleichzeitig mit der Ernennung getroffene Verfügung nach § 52 Abs 1 Z 1 iVm § 48 Abs 4 GehG unterliegt den eingeschränkten Formerfordernissen des § 10 DVG 1984. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995120078.X01 Im ... mehr lesen...