Entscheidungen zu § 40 Abs. 1 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/20 90/12/0204

Die Beschwerdeführerin steht als Rätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport (nunmehr: für Unterricht und Kunst), in dem sie am 18. Jänner 1989 mit der provisorischen Leitung der Abteilung Präs. 18 betraut wurde; am 20. April 1989 erfolgte ihre formelle Bestellung zur Leiterin dieser Abteilung. Mit Bescheid vom 27. Oktober 1989 stellte die belangte Behörde fest, daß der Beschwerdeführe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0204

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30a Abs1 Z3;GehG 1956 §40 Abs1;GehG 1956 §6 Abs3;
Rechtssatz: Auf Grund der Verwendungsänderung gebührt dem Beamten gem § 6 Abs 3 GehG erst ab dem auf die Verwendungsänderung folgenden Monatsersten eine Leiterzulage (Hinweis E 25.2.1980, 2713/79, VwSlg 10050 A/1980). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990120204.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

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