Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 01.12.2017 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Militärischen Dienstes, die Auszahlung von Überstunden in Höhe von 12 Stunden und 10 Minuten für den Zeitraum vom 09.10.2017, 19:20 Uhr, bis zum 10.10.2017, 07:30 Uhr, gemäß § 49 BDG 1979 iVm § 16 GehG. Dazu führte er aus, dass er seit 01.01.2012 Leiter des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik (in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Leiter der Abteilung Fortbildung an der Strafvollzugsakademie (StAK) tätig. Mit Schreiben vom 08.04.2015 legte der Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf den Erlass der Vollzugsdirektion (VD) vom 24.09.2009, BMJ-VD78000/0021-VD 4/2009, betreffend die Entlohnung von Nebentätigkeiten dar, dass sich für ihn daraus einige Fragen samt Erklärungsbedarf... mehr lesen...