Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.11.2018 beantragte die Beschwerdeführerin, die belangte Behörde möge eine seit Juni 2017 zu Unrecht erfolgte Bezugskürzung aufheben und die nicht ausbezahlten Beträge nachzahlen. Solle die Nachzahlung abgelehnt werden, werde eine Bescheidausfertigung beantragt. Begründend führte sie dazu aus, am 15.03.2017 sei ein Ruhestandsversetzungsverfahren gemäß § 14 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) eingeleitet worden. M... mehr lesen...