Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Kommando Luftstreitkräfte vom 26.05.2017 wurde ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer für die im Zeitraum vom März 2013 bis Februar 2016 geleisteten Flugminuten im Zuge von Auslandsverwendungen nach § 1 Z 1 des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) iVm § 1 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) k... mehr lesen...